Zangsvollstreckung

1. Zwangsvollstreckung in Frankreich

Sofern Sie bereits über einen deutschen vollstreckbaren Titel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid, sofort vollstreckbare notarielle Urkunde, Kostenfestsetzungsbeschluss, gerichtlich beurkundeter Vergleich), führen wir für Sie mittels eines großen Netzes von Kooperationspartnern in Frankreich die Zwangsvollstreckung gegen Schuldner durch, die in Frankreich wohnen.

 

Wir legen dabei Wert auf Kostentransparenz durch klare, vorher festgelegte Honorar-vereinbarungen. 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir schicken Ihnen ein Angebot zu.

 

2. Zwangsvollstreckung in Deutschland

Verfügen Sie bereits über einen französischen Vollstreckungstitel gegen einen Schuldner, dessen Vermögen sich in Deutschland befindet, so werden wir auch in dieser Konstellation für Sie tätig. Es gibt bedauerlicherweise Schuldner, die - trotz eines für vollstreckbar erklärten Titels - immer noch nicht freiwillig leisten, und die daher mittels des Zwangsvollstreckungsverfahrens per Gerichtsvollzieher gezwungen werden müssen.