Anwaltsgebühren
Wir legen Wert auf Kostentransparenz. Daher teilen wir Ihnen vorab mit, welche Kosten für unser Tätigwerden entstehen. So behalten Sie immer den Kostenüberblick. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Für außergerichtliche Tätigkeiten treffen wir mit Ihnen vorab eine Honorarvereinbarung. Diese besteht entweder aus einer fixen Kostenpauschale oder - in Fällen in denen der Zeitaufwand vom Anwalt vorab nur schwer abschätzbar ist - einigt man sich auf einen Stundensatz und legt gegebenenfalls ergänzend eine maximale Stundenzahl für die Kostenberechnung fest.
Für gerichtliche Tätigkeiten erfolgt die Kostenberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).