Kanzleiportrait

 

Wir sind für unsere Mandanten auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts einschließlich des Gesellschaftsrechts tätig. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind vor allem das Immobilien-, Erb- und Steuerrecht.

 

Bei uns finden Sie keinen ausschweifenden Vortrag über die Philosophie unserer Kanzlei. Uns ist es wichtig, dass Ihre Wünsche bestmöglich und in der kürzestmöglichen Zeit gelöst werden. Dafür steht unsere Kanzlei.

 

Zögern Sie also nicht, uns bei Fragen jeder Art unverbindlich anzurufen. Unsere Mandanten sind deutsche und französische Privatpersonen und Unternehmen.

 

Auf der Seite Immobilienerwerb in Frankreich finden Sie eine Einführung in das mit zahlreichen Fallstricken verbundene französische Immobilienrecht. Es wird daher empfohlen, rechtliche Beratung bereits vor Unterzeichnung des durch den Immobilienmakler vorgelegten Vorvertrages (compromis bzw. promesse de vente) einzuholen.

 

 

Der Deutsche Anwalt Verein (DAV) erteilt die Fortbildungsbescheinigung, wenn der Anwalt mindestens 10 Fachseminar-Fortbildungsstunden pro Jahr nachgewiesen hat. Rechtsanwalt Schmechel-Gaumé hat im Jahr 2017 insgesamt 16 Fachseminar-Fortbildungsstunden besucht. In den vergangenen Jahren wurden unter anderem folgende Fortbildungen besucht: Internationale Erbfälle in der Gestaltungspraxis - Auswirkungen der Europäischen Erbrechtsverordnung und Erbschaftssteuerliche Probleme bei internationalen Erbfällen (Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV); Les divergences franco-allemandes dans la théorie de contrat (IRDAP Université Montesquieu - Bordeaux IV); Nachlassplanung in Fällen mit Auslandsbezug / EU-Erbrechtsverordnung und Erbschaftssteuerrecht (Europäische Rechtsakademie Trier); Zertifizierter Testamentsvollstrecker (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.); Colloque franco-allemand 'L'exécution des créances dans l'espace juridique européen', 6 mars 2015, Université de la Sarre / Deutsch-französisches Kolloquium 'Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung im europäischen Rechtsraum, 6. März 2015, Universität des Saarlandes; 9. Testamentsvollstrecker-Tag der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstrecker und Vermögnessorge e.V., 25. November 2015 Bonn;FORUM "Großes Nachlassgericht": Der Rechtsweg in Erbstreitigkeiten, Erbscheinverfahren versus Erbenfeststellungsklage, Erste Vorschläge für mögliche Reformen des erbrechtlichen Verfahrensrechts, 1. Dezember 2016 Karlsruhe; 10. Erbrechtstagung der AG Erbrecht im Deutschen Anwaltverein: Testamentsvollstreckung in Rechtsprechung und Praxis, 2. Dezember 2016 Karlsruhe; ERA-Konferenz Trier 9. und 10. März 2017: Internationales Familienvermögens- und Erbrecht (EU-Neuregelung zum internationalen Familienvermögensrecht; Gestaltungsmöglichkeiten nach der EU-Erbrechtsverordnung; Einmal erben, zweimal zahlen? - grenzüberschreitende Erbschaftssteuerfragen und mögliche Lösungen); Fachseminar Unternehmensnachfolge - Erb- und Erbschaftssteuerrecht, 3. Mai 2017, München; 3. Symposium für Europäisches Erbrecht: Testamentsvollstreckung in Europa, 6.-7. Oktober 2017 Universität Regensburg; Deutscher Anwaltstag 6.-8. Juni 2018, Mannheim: Ausgewählte Rechtsprechung zum Erbrecht; Das neue Erbschaftssteuerrecht; Selbstbestimmt durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung